Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nordic Vision GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Nordic Vision GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgrundlagen

(1) Grundlage des Vertrages sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung sowie diese AGB.

(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Bau, Sanierung, Instandsetzung und Koordination von Bauleistungen.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stehen.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

§6 Ausführungsfristen

(1) Angegebene Ausführungs- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Materialengpässe oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

§7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist diese vom Auftraggeber abzunehmen.

(2) Wesentliche Mängel sind bei der Abnahme schriftlich zu benennen.

(3) Erfolgt keine Abnahme oder Mängelanzeige innerhalb angemessener Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

§8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

§11 Kündigung

(1) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Im Falle einer freien Kündigung durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB.

§12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§13 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.